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Vereinsmitteilung 01/2013 |
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an alle Mitglieder des KFVI |
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Sehr geehrte Fischerinnen und Fischer,
am Freitag, den 6. Januar 2012 findet um 14.00 Uhr im Saal unseres Fischer- heimes eine Mitgliederversammlung statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
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Tagesordnungspunkte: |
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Begrüßung |
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Verlesung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 28. Okt. 2011 |
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Anträge zur Mitgliederversammlung |
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Vorstellung der Fischereierlaubnis 2012 |
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Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft (15, 25, 40 und 50 Jahre) |
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Verschiedenes |
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Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen.
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Sperrzeiten bei den Versammlungen beachten |
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Mitgliedsausweis (Fischereierlaubnis) 2012 |
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Die Ausgabe des Fischereierlaubnisscheines erfolgt am 6. Januar 2012 vor der Versammlung von 12.00 – 13.30 Uhr in der Geschäftsstelle. Dies gilt auch für Jungfischer.
Aus gegebenem Anlaß wird die Fischereierlaubnis nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines und Rückgabe der Fischereierlaubnis 2011 ausgehändigt.
Barzahler bitten wir Ihren Beitrag sofort zu entrichten.
Wir weisen noch einmal darauf hin, daß bei Rücklastschriften der Fischereierlaubnisschein nur noch gegen bar abgegeben wird und die entstandenen Kosten (10,-- €) dem Mitglied aufgerechnet werden.
ACHTUNG: Gegen Rücksendung des Fischereierlaubnisscheines 2011 und Beilegung von Briefmarken im Wert von 1,45 € senden wir die neue Erlaubnis zu.
Bedingung: Es muß eine beidseitige Kopie des Fischereischeines beiliegen!
Aus statistischer Notwendigkeit des Landesfischereiverbandes muß der Umtausch der Fischereierlaubnisscheine von 2011 in 2012 bis zum 31. Jan. 2012 erfolgt sein.
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Änderungen der Fischereierlaubnis 2012 |
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Wie bereits in der Mitgliederversammlung vom 28. Okt. 2011 bekannt gegeben wurde, hat sich bei unserer Fischereierlaubnis einiges geändert. Es erfolgte eine Trennung unserer Gewässer in kleine Fließgewässer und große Gewässer. Ebenfalls mußte eine Anpassung an die gesetzlichen Neuerungen bezüglich der Schonmaße und Schonzeiten erfolgen.
Es wird dringendst darauf hingewiesen, die Fischereierlaubnis vor Beginn des Fischens und der Eintragung des Datums gründlichst zu lesen !!!!!
Die Rückseite der Fischereierlaubnis muß vom Erlaubnisscheininhaber unterschrieben sein, sonst ist diese nicht gültig !!!!
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Fangbegrenzung |
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Der Erlaubnisscheinnehmer darf pro Kalendertag an Hecht oder Zander zusammen bis zu 2 Fische den Gewässern entnehmen.
Pro Jahr dürfen Hecht oder Zander zusammen bis zu 20 Fische entnommen werden.
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Schielein See |
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Seit 2010 ist der Schielein-See kein Pachtgewässer des Kreisfischereivereins mehr. Jedoch wird vom neuen Pächter immer wieder festgestellt, dass Fischer unseres Vereins diesen See noch befischen, obwohl dieser nicht mehr in unserer Fischereierlaubnis eingetragen ist.
Der neue Pächter wird in Zukunft alle Angler, welche nicht berechtigt sind, dieses Gewässer zu befischen, zur Anzeige zu bringen!
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Schranke Fuchsbau-West |
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Die Schranke am Fuchsbau-West muß nach Ein- und Ausfahrt sofort geschlossen werden um Unberechtigten keine Möglichkeit zur Einfahrt zu gewähren.
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Raubfischfangverbot |
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Raubfischfangverbot in der Zeit vom 15. Febr. bis einschl. 15. April Verboten ist der Raubfischfang in den Gewässern A)1.1 bis einschl. A) 2.7, im Franziskanerwasser südlich vom Donaudamm A) 3.2, im Franziskanerwasser (Alt-wasserkette) nördlich vom Donaudamm A) 3.3, Rauberschütt-See A) 5.1, Hagauer See alt A) 6.1, Hagauer See neu A) 7.1, Fuchsbausee Ost A) 8.1, Fuchsbausee West A) 9.1 und im Martin-See A) 10.1 in der Zeit vom 15.2 bis einschl. 15.4.
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Zufahrtsberechtigung |
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Bei allen Zufahrten zu, bzw. an unsere Gewässer ist künftig immer für Polizeikontrollen der Berechtigungsausweis für Fischereiausübende (beige) s i c h t b a r im Fahrzeug zu hinterlegen. Es muß der Name und die Mitglieds-Nr. (siehe Fischereierlaubnisschein) eingetragen werden, sonst ist dieser nicht gültig. Der Berechtigungsausweis wird jährlich mit der Fischereierlaubnis ausgegeben.
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Hinweis für Gewässeruntersucher |
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Die Gewässeruntersucher werden gebeten, die Unterlagen der Gewässeruntersuchungen und die Nachbestellungen der Chemiekalien bis zum 6. Jan. abzugeben.
Das alljährliche Treffen findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Interessierte Mitglieder, welche bei der Gruppe „Gewässeruntersucher“ mitarbeiten wollen, melden sich bitte bei Michaela Kuffer – Tel.: 0841 64896 – oder in der Geschäfts- stelle.
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Arbeitseinsätze für Januar und Februar |
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Am 6. Januar kann man sich in der Geschäftsstelle bereits für Arbeitseinsätze, welche im Januar und Februar durchgeführt werden, v e r b i n d l i c h eintragen lassen !
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Info - Meldezettel zur Arbeitsleistung |
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Den beiliegenden Meldezettel zur Arbeitsleistung 2012 ausgefüllt bis spätestens 31. März 2012 an die Geschäftsstelle senden. Die Rücksendung der Arbeitszettel gilt auch für Mitglieder, welche immer in der gleichen Abteilung (Fischerfest, Holz- arbeiten, Jugendzeltlager usw.) ihren Arbeitsdienst versehen.
Änderungen der Arbeitsleistung: Die Arbeitsleistung ist vom arbeitspflichtigen Mitglied des KFVI persönlich zu erbringen. Vertreter sind nicht zulässig. Wenn der zweiten Aufforderung zur Arbeitsleistung nicht Folge geleistet wird, wird der Ersatzbetrag abgebucht.
Wir bitten Euch, die Bestimmungen auf dem Meldezettel sorgfältig zu lesen.
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Angel-Flohmarkt des Vereins |
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Unser Flohmarkt für Angelsachen findet am Sonntag, den 18. März 2012 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Saal und im Kellerbereich des Fischerheimes am Baggersee statt. Die Teilnahme ist nicht an die Vereinsmitgliedschaft gebunden. Händler und Personen, welche Neuware anbieten, werden ausgeschlossen.
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Info Geschäftsstelle |
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Änderungen von Adressen oder Bankverbindungen bitte umgehend an die Geschäftsstelle melden. Die Post sendet unzustellbare Rundschreiben (Infobriefe), aufgrund einer Adressänderung, welche uns nicht bekannt ist, nicht mehr an den Absender (KFVI) zurück. Bei Umzug bitte auch an den Kreisfischereiverein denken und die neue Anschrift mitteilen
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Druckbare Version
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